bioC - das Internetverzeichnis der zertifizierten Unternehmen des ökologischen Landbaus

Aktuelle Informationen

Ökolandbaugesetz fordert internetgestütztes Verzeichnis der zertifizierten Unternehmen

Das Ökolandbaugesetz (ÖLG, vom 7. Dezember 2008) fordert in § 5 Abs. 2 von den Kontrollstellen ein internetgestütztes Verzeichnis der von Ihnen zertifizierten Unternehmen, mit Angaben zur Adresse, dem Tätigkeitsbereich und dem Sortiment der Erzeugnisse. Eine Möglichkeit, diese Informationen bereitzustellen, stellt die Internet-Datenbank bioC dar. Sie wurde zum Jahreswechsel an die Erfordernisse des Ökolandbaugesetzes angepasst. Soweit noch keine Informationen über das Sortiment der zertifizierten Unternehmen vorliegen, werden diese von den Kontrollstellen im Laufe des Jahres 2009 eingepflegt und veröffentlicht.

Bescheinigungen nach VO 834/2007 Artikel 29

Die "neue" Verordnung Nr. 834/2007 sieht im Artikel 29 vor, dass die Kontrollstellen jedem Unternehmen eine Bescheinigung mit Angaben zu seiner Identität und zu seinem Sortiment ausstellt. Anhang XII der Ausführungs-Verordnung (EG) Nr. 834/2007 legt die Ausgestaltung dieser Bewscheinigungen fest. Zurzeit wird bioC erweitert, damit solche Bescheinigungen auch im Internet abgerufen werden können.

Anpassung an den Datenstandard organicXML

Die Datenbasis der bioC-Datenbank wird entsprechend der aktuellen Beschreibung des organicXML-Datenstandards Version 1.0 erweitert und an die dort festgelegten Feldformate angepasst. Damit besteht die datenbanktechnische Vorraussetzung, den Datenstandard organicXML unterstützen zu können. Es wird eine weitere XML Schnittstelle eingerichtet, mit der eine automatisierte Überprüfung möglich ist, ob ein Unternehmen in der bioC-Datenbank gelistet ist und damit dem Kontrollverfahren unterliegt.